- 290 -

1225 O. J. o. T. o. O.

Wladislaw (etc. wie in Nr. 288) erlässt den Ansiedlern in der dem Kloster Leubus geschenkten Einöde von Nakel den halben Zoll, wie dies den Krossener Bürgern im Lande Herzog Heinrich's von Schlesien gestattet ist.

Aus dem ältesten Leubuser Copialbuche, Staats-Archiv D. 203 f. 25 bei Mosbach wiadomo¶ci 9, doch mit Zusetzung der Jahreszahl 1233, während mir eine Vergleichung mit den wirklich aus diesem letzteren Jahre datirten Nakel er Urkunden, nach denen nicht blos der halbe, sondern der ganze Zoll erlassen wird, es doch sehr zweifelhaft erscheinen lässt, ob diese Urkunde nicht doch schon der ersten (1225) Reihe der Nakeler Privilegien und so dem Jahre 1225 angehört; auch im Cod. dipl. maj. Pol. I. 136.


Codex Diplomaticus Silesiae, Bd. 7, 1884; Regesten zur schlesischen Geschichte, Th. 1: Bis zum Jahre 1250. Herausgegeben von Colmar Grünhagen.